Förderverein

Förderverein St. Elisabeth Essen-Frohnhausen

Der Förderverein St. Elisabeth Essen-Frohnhausen soll die künftige gemeindliche Arbeit im Bereich der Gemeinde St. Elisabeth unter der neuen Struktur der Kirchengemeinden im Bistum Essen fördern und unterstützen.

 

Im Vorfeld der Neuordnung unserer Pfarrei wurde am 28. November 2007 ein Unterstützungsverein für die Gemeinde St. Elisabeth gegründet.
Der Förderverein hat sich zur Aufgabe gemacht, das Gemeindeleben zukünftig in der Gemeinde St. Elisabeth in Essen- Frohnhausen zu unterstützen.

Die Freistellung des Finanzamtes ist bereits erfolgt, sodass auch Spendenbescheinigungen ausgestellt werden können. Im Vereinsregister ist der Förderverein im Registerblatt Nr. VR 4830 am 18.03.2008 eingetragen.

Auszüge aus der Satzung:

… Zweck des Vereins ist die Förderung des kirchlichen und kulturellen katholischen Le­bens im Gebiet der katholischen Kirchengemeinde St. Elisabeth in Essen- Frohnhausen nach dem Stande vom 01.01.2007. …Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch:
a) Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
b) Die Förderung der Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit so­wie der Kirchenmusik.
c) Die Unterstützung der Ausbau-, Erneuerungs-, Instandhaltungsmaßnahmen
und Ausschmückung der Gemeindekirche St. Elisabeth in Essen-Frohnhausen, ihrer Umgebung und der zur Kirche und den sonstigen kirchlichen Gebäuden gehörenden Einrichtungen sowie die Unterstützung der gottesdienstlichen Gestaltung und Anschaffung der für den Gottesdienst notwendigen Gegenstände.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zecke im Sinne des § 54 Abgabenordnung.
… Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
… Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mit­glieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch zweckwidrige Ausgaben oder unverhältnismäßige Vergütungen begüns­tigt werden.

.. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des pri­vaten und öffentlichen Rechts werden, die bereit ist, den Vereinszweck zu fördern und sich verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mindestbeitrag zu leisten. ( derzeitig 24,- Euro im Jahr)
…. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand …..

….. Vereinsfinanzierung
….. Die erforderlichen Geldmittel des Vereins werden insbesondere beschafft durch
a) Mindestmitgliedsbeiträge, deren Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgelegt wird und
a) Spenden.
…. Spenden für einen bestimmten Zweck des Vereins dürfen nur für diesen Zweck eingesetzt werden….

Die gesamte Vereins-Satzung kann auf Anforderung im Gemeindebüro St. Elisabeth eingesehen werden.

 

Wenn Sie bei der Unterstützung dieser Vereinsziele mithelfen möchten, dann laden wir Sie ein Vereinsmitglied zu werden oder wenn Sie den Förderverein mit einer Spende unterstützen möchten, so können Sie auch eine Banküberweisung machen. Eine Spende können Sie auch direkt im Gemeindebüro St. Elisabeth abgeben oder an die Vereinsadresse senden.
Bei einer Spende über 50,- € erhalten Sie eine Spendenquittung.

Spendenkonto :  IBAN: DE32 3606 0295 0011 0330 16,  Bank im Bistum Essen


Vielen Dank und herzlich willkommen!

 

 

Vorstand : Georg Jochheim (Vorsitzender), Ludger Höller, Ulrich Engelmeier, Monika Weimer, Heribert Peterburs

Vereinssitz: Frohnhauser Straße 402, 45144 Essen , Vereinsregister-Nr.: 4830 vom 18.03.2008, Steuer-Nr. 112/5736/1898

Bank : Bank im Bistum Essen , IBAN:  DE32 3606 0295 0011 0330 16